Sowohl gehörlose wie auch hörende Klienten können den Bedarf an GebärdensprachdolmetscherInnen in der Dolmetschzentrale melden. Die Aufgabe der Zentrale ist, die DolmetscherInnen zu kontaktieren und anschließend die Klienten über den Stand der Beauftragung zu informieren.
Eine weitere Aufgabe der Dolmetschzentrale ist die Abklärung der Finanzierung der Dolmetscheinsätze.