Die Antworten der GRÜNEN
 
 
Sehr geehrter Herr Steixner,

vielen Dank für die Möglichkeit die Sichtweise und die daraus folgenden Forderungen für gehörlose Menschen in Österreich darzulegen. Ich darf Ihre Fragen wie folgt beantworten:

  1. Die Qualität der Gehörlosenbildung, geschehe sie nun integrativ oder speziell, muss auf den Standard der Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an Schulen muss die Fächer „Gehörlosenstudien“ und „Gebärdensprachstudien“ sowie bilinguale Methoden (Einsatz von Gebärdensprache und Schrift-/Lautsprache sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand) einschließen. Was halten Sie davon, dass es eine verpflichtende gesetzliche Regelung von bilingualem Unterricht für gehörlose SchülerInnen geben soll?

    Für die Grünen ist die Hebung des Bildungsstandards für gehörlose Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist ein sehr wichtiges Ziel. Die bisherige Bildungspolitik hat hier versagt. Die Umgestaltung des Unterrichts auf bilingualen Unterricht – Deutsch/ Gebärdensprache - soll gesetzlich verankert werden. Es sollte auch gehörlose SchulbegleiterInnen geben, die gehörlose Kinder und Jugendliche in bilingualen Klassen unterstützen können. Wir sind dafür, dass auch hörende Menschen mehr über Gehörlosigkeit und Gebärdensprache wissen, damit es mehr Verständnis und die Möglichkeit einer einfachen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu gehörlosen Menschen geben kann.Aus Studien wissen wir, dass auch die Gesundheitsvorsorge- und behandlung darunter leidet, dass gehörlose Menschen sich nicht ausreichend verständlich machen können.
  2. Viele LehrerInnen, die mit gehörlosen und schwerhörigen Kindern arbeiten, verfügen über keine Gebärdensprachkompetenz. Nach aktueller Rechtslage müssen in Österreich LehrerInnen an Gehörlosenschulen die Gebärdensprache NICHT können. Ein überwiegender Teil hat nicht einmal Grundkenntnisse der Gebärdensprache. Ohne Gebärdensprache würden viele Informationen an Schülern vorbeigegangen, und das Schreib- und Lesekompetenz leidet darunter sehr. Es grenzt an sekundärem Analphabetismus. Wären Sie dafür, dass die Gebärdensprache in den Gehörlosenschulen verpflichtend für alle Unterrichtsfächer in den Lehrplan aufgenommen wird?

    Dies sollte unserer Ansicht nach selbstverständlich sein. Es ist skandalös, dass das bisher nicht der Fall war. Wir beobachten mit Ärger, dass sich die Schulen weigern, diesbezügliches Wissen zu vermitteln.
  3. Im Weiterbildungssektor gibt es keine Rechtsgrundlage für Finanzierung für Kosten der Gebärdensprachdolmetschungen. Im Zusammenhang mit den beruflichen Angelegenheiten werden die Dolmetschkosten meist vom Bundessozialamt finanziell unterstützt. Aber im privaten Bereich, wie etwa Weiterbildung (die mit dem Beruf nicht zu tun hat) auf eigenem Interesse (z.B. Russisch-Kurs, Sportlehrer-Ausbildung, Yoga-Kurs, usw.) gibt es von öffentlicher Hand für die Gebärdensprachdolmetschungen keine finanzielle Unterstützung. Daher sind viele öffentliche Veranstaltungen für Gehörlose und Hörbeeinträchtigte nur sehr schwer zugänglich. Würden Sie die Anliegen der Gehörlosen unterstützen, dass die Dolmetschkosten für ALLE Bereichen von öffentlicher Hand übernehmen werden, egal ob es mit beruflichen oder privaten Angelegenheiten zu tun hat?

    Ja. Für die Bereiche Bildung, Arbeit/ Beruf, Begleitung bei Ämtern, lebensnotwendigen Besorgungen usw. müssen alle Kosten selbstverständlich voll übernommen werden. Wir setzen uns für ein hohes Maß an Miteinander ein und deshalb sind wir der Ansicht, dass es keinen Ausschluss vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben geben darf. GebärdendolmetscherInnen sollten in allen Bereichen zur Verfügung gestellt werden.
  4. Einrichtung von neutralen Beratungsstellen unter Einbeziehung qualifizierter gehörlosen Mitarbeiter für Eltern von gehörlosen Kindern wäre sehr notwendig. Die existierenden Beratungseinrichtungen beschränken sich auf die einseitige, oft rein medizinische Darstellung der Gehörlosigkeit als „Defekt“ und versprechen deren – in Wahrheit nie mögliche – vollkommene Behebung durch medizinische Maßnahmen, Beratung über Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und Bildungschancen werden derzeit nicht angeboten. Die derzeitige Finanzierung läuft in die Richtung, wo Personen über keine Gebärdensprachkompetenz verfügen. Teilen Sie auch unsere Ansicht mit, dass es eine Umstruktierung der derzeitigen Finanzierung geben soll, wo das Geld an wirkliche gehörlose ExpertInnen und gebärdensprachkompetente Personen fließt?

    Dem stimmen wir voll zu. Wir halten sehr viel von Peer-counselling und Peer-support, der Beratung und Unterstützung durch selbst Betroffene.
  5. In Österreich gibt es zu wenig GebärdensprachdolmetscherInnen, um die Bedürfnisse der Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten zu befriedigen. Es gibt sehr wenig Ausbildungsangebote, um GebärdensprachdolmetscherIn zu werden. Ein paar Weiterbildungsangebote gibt es zwar, aber es müsste sehr teuer bezahlt werden, und das können vor allem junge Personen, die gerne mit Gehörlosen arbeiten, nicht leisten. Können Sie sich gut vorstellen, dass der Staat eine volle finanzielle Unterstützung für den Aufbau der Bildungsangebote für angehende DolmetscherInnen beiträgt?

    Einrichtungen zur Ausbildung von GebärdensprachdolmetscherInnen müssen sehr schnell nach dem tatsächlichen Bedarf eingerichtet werden. Wie andere Berufsausbildungen sollen sie öffentlich finanziert werden. Die Grünen vertreten ganz grundsätzlich den „Freien Zugang zur Bildung“, daher können wir uns das selbstverständlich vorstellen. Wir werden alles tun, um ihr Anliegen zu unterstützen.
  6. Im ORF wird nur ca. 20 bis 25 Prozent aller Sendungen untertitelt, obwohl es in einigen anderen Ländern bei den Fernsehsendungen mehr untertitelt wird (Z.B. bei BBC wird 100 % untertitelt). Gehörlose und Hörbeeinträchtigte in Österreich müssen trotzdem die GIS-Gebühr bezahlen, obwohl nur ca. ein Viertel untertitelt wird. Wären Sie dafür, eine gesetzliche Verpflichtung für alle (also 100 %) Fernsehsendungen mit Untertitelungen für ORF (und auch für private Sender) zu veranlassen?

    Ja. Die Genehmigung von Lizenzen für Fernsehsender muss an den barrierefreien Zugang gebunden werden.
  7. „Bundesland heute“ österreichweit wird nicht untertitelt oder mittels Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung gezeigt! Gehörlose und Hörbeeinträchtigte sind von den Informationen in den eigenen Bundesländern ausgeschlossen. Um Informationen wirklich aufnehmen zu können, ist der Ton im Fernsehen unentbehrlich, und es könnte eigentlich auch leicht zusätzlich Untertitel und/oder Gebärdenspracheinblendungen eingebaut werden. Würden Sie ohne Ton den Fernseher trotzdem einschalten? Wenn ja, warum?

    Diese Frage macht es für alle Hörenden verständlich, wie wichtig es ist, dass Fernsehen auch für gehörlose Menschen verständlich sein soll. Dies kann durch Untertitelung oder Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung geschehen. Die Forderung, dass Informationen aus dem eigenen Bundesland jedenfalls zugänglich gemacht werden soll, unterstützen wir sehr.
  8. In den Ämtern wie etwa AMS, AK, ÖGB, BASB und größere Einrichtungen sollten gebärdensprachkompetente Personen und GebärdensprachdolmetscherInnen angestellt werden, damit Gehörlose und Hörbeeinträchtigte auch über verschiedene Rechte und Pflichten in der Gesellschaft informieren könnten. Was wird Ihre Partei unternehmen?

    In großen Ämtern sollten gebärdensprachkompetente Personen vorhanden sein. Sonst sollen von Gehörlosen mitgebrachte oder vom Amt organisierte Gebärdensprachdolmetscherinnen vom Amt finanziert werden.

    Die Grünen fordern für Österreich die Einführung eines Relay-Service, damit gehörlose Personen telefonieren können. Die gibt es z.B. in den USA schon seit langer Zeit flächendeckend.
    Ein Relay-Service ist ein Telefonvermittlungsdienst, der LIVE zwischen Gehörlosen (Schreibtelefon, Bildtelefon, ICQ oder Chat) und Hörenden (Telefon) vermittelt. Gehörlose können so mit Hörenden telefonieren und gleichberechtigt am Fernsprechverkehr teilnehmen.

Herzliche Grüße
Christine Baur
2011-05-19