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Die Antworten der LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese Wahl ist für die "Linke" dann doch überraschend schnell gekommen.
Wir haben erst Anfang Juli beschlossen zur Wahl anzutreten. Deshalb haben wir im Detail noch nicht alle Themen behandelt. Unser Programm ist für die Wahl erstellt worden und wird in Zukunft durch demokratische Abstimmung aktualisiert werden.
Die "Linke" steht für Integration und bedarfsgerechte Zuweisungen ohne Diskrimierung für Menschen, die Hilfe brauchen. Wir wollen uns für alle diejenigen einsetzen, die derzeit durch neoliberale Politik benachteiligt sind. Zur Zeit heißt das Motto: ALLES FÜR GEWINNMAXIMIERUNG, um das zu erreichen werden Sozialsysteme abgebaut. Gespart wird bei allen Ausgaben. Öffentliche Dienstleistungen sollen durch private ersetzt werden und auch privat finanziert werden, sei es durch Spenden oder Almosen. Der Staat entfernt sich aus Kostengründen immer mehr von Ausgaben für das Wohl der Bewohner, weil ja die Konzerne, Banken und Reichen durch sinkende Steuern immer weniger dazu beitragen. Wir sind gegen eine solche neoliberale Politik.
Ich, als Kandidat der "Linke" werde die Wünsche der Gehörlosen zum Thema machen.
Nun zu den Fragen:
- Die Qualität der Gehörlosenbildung, geschehe sie nun integrativ oder speziell, muss auf den Standard der Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an Schulen muss die Fächer „Gehörlosenstudien“ und „Gebärdensprachstudien“ sowie bilinguale Methoden (Einsatz von Gebärdensprache und Schrift-/Lautsprache sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand) einschließen. Was halten Sie davon, dass es eine verpflichtende gesetzliche Regelung von bilingualem Unterricht für gehörlose SchülerInnen geben soll?
1. Ich bin dafür, dass das Bildungsministerium Mittel und Personal für einen gesetzlich, verpflichtenden bilingualen Unterricht auf hohem Niveau für Gehörlose SchülerInnen zur Verfügung stellt. Eine gesetzliche Regelung muss dafür geschaffen werden.
- Viele LehrerInnen, die mit gehörlosen und schwerhörigen Kindern arbeiten, verfügen über keine Gebärdensprachkompetenz. Nach aktueller Rechtslage müssen in Österreich LehrerInnen an Gehörlosenschulen die Gebärdensprache NICHT können. Ein überwiegender Teil hat nicht einmal Grundkenntnisse der Gebärdensprache. Ohne Gebärdensprache würden viele Informationen an Schülern vorbeigegangen, und das Schreib- und Lesekompetenz leidet darunter sehr. Es grenzt an sekundärem Analphabetismus. Wären Sie dafür, dass die Gebärdensprache in den Gehörlosenschulen verpflichtend für alle Unterrichtsfächer in den Lehrplan aufgenommen wird?
2. Ein zieführender Unterricht an Gehörlosen Schulen kann nur durch bilingual ausgebildete LehrerInnen geschehen. Das muss natürlich gesetzlich geregelt werden.
- Im Weiterbildungssektor gibt es keine Rechtsgrundlage für Finanzierung für Kosten der Gebärdensprachdolmetschungen. Im Zusammenhang mit den beruflichen Angelegenheiten werden die Dolmetschkosten meist vom Bundessozialamt finanziell unterstützt. Aber im privaten Bereich, wie etwa Weiterbildung (die mit dem Beruf nicht zu tun hat) auf eigenem Interesse (z.B. Russisch-Kurs, Sportlehrer-Ausbildung, Yoga-Kurs, usw.) gibt es von öffentlicher Hand für die Gebärdensprachdolmetschungen keine finanzielle Unterstützung. Daher sind viele öffentliche Veranstaltungen für Gehörlose und Hörbeeinträchtigte nur sehr schwer zugänglich. Würden Sie die Anliegen der Gehörlosen unterstützen, dass die Dolmetschkosten für ALLE Bereichen von öffentlicher Hand übernehmen werden, egal ob es mit beruflichen oder privaten Angelegenheiten zu tun hat?
3. Meine Meinung dazu ist, dass das Sozialministerium oder Bildungsministerium die Finanzierung für DolmetscherInnen für Gehörlose übernimmt und diese bei Bedarf zur Verfügung stellt. Könnte mir vorstellen, dass z. B. das BFI oder andere Institutionen auf Antrag eine/n DolmetscherIn zur Verfügung gestellt bekommen, sodass die Kosten auch für einen privaten Kurs nicht höher sind als für gesunde TeilnehmerInnen. Dadurch sollte es möglich sein auch für Gehörlose eine optimale Ausbildung zu erreichen.
- Einrichtung von neutralen Beratungsstellen unter Einbeziehung qualifizierter gehörlosen Mitarbeiter für Eltern von gehörlosen Kindern wäre sehr notwendig. Die existierenden Beratungseinrichtungen beschränken sich auf die einseitige, oft rein medizinische Darstellung der Gehörlosigkeit als „Defekt“ und versprechen deren – in Wahrheit nie mögliche – vollkommene Behebung durch medizinische Maßnahmen, Beratung über Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und Bildungschancen werden derzeit nicht angeboten. Die derzeitige Finanzierung läuft in die Richtung, wo Personen über keine Gebärdensprachkompetenz verfügen. Teilen Sie auch unsere Ansicht mit, dass es eine Umstruktierung der derzeitigen Finanzierung geben soll, wo das Geld an wirkliche gehörlose ExpertInnen und gebärdensprachkompetente Personen fließt?
4. Natürlich muss dafür gesorgt werden, dass das Geld nicht in dunklen Kanälen versickert, sondern bedarfsgerecht an die wirklichen GehörlosenexpertInnen und gebärdensprachkompetenten Personen fließt. Die Gehörlosen sollen den optimalen Nutzen aus der Finanzierung haben, nicht die Institutionen, die das anbieten.
- In Österreich gibt es zu wenig GebärdensprachdolmetscherInnen, um die Bedürfnisse der Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten zu befriedigen. Es gibt sehr wenig Ausbildungsangebote, um GebärdensprachdolmetscherIn zu werden. Ein paar Weiterbildungsangebote gibt es zwar, aber es müsste sehr teuer bezahlt werden, und das können vor allem junge Personen, die gerne mit Gehörlosen arbeiten, nicht leisten. Können Sie sich gut vorstellen, dass der Staat eine volle finanzielle Unterstützung für den Aufbau der Bildungsangebote für angehende DolmetscherInnen beiträgt?
5. Ich bin voll dafür, dass der Staat eine optimale Ausbildung für GebärdendolmetscherInnen übernimmt. z.B. in Form von Fachschulen, FH oder UNI Ausbildung.
- Im ORF wird nur ca. 20 bis 25 Prozent aller Sendungen untertitelt, obwohl es in einigen anderen Ländern bei den Fernsehsendungen mehr untertitelt wird (Z.B. bei BBC wird 100 % untertitelt). Gehörlose und Hörbeeinträchtigte in Österreich müssen trotzdem die GIS-Gebühr bezahlen, obwohl nur ca. ein Viertel untertitelt wird. Wären Sie dafür, eine gesetzliche Verpflichtung für alle (also 100 %) Fernsehsendungen mit Untertitelungen für ORF (und auch für private Sender) zu veranlassen?
6. Auch für mich wäre es ein sinnvolles Ziel, wie beim BBC eine 100% Untertitelung für den ORF in irgendeiner praktikablen Form zu bieten. Ansonsten ist es nicht gerechtfertigt GIS Gebühren von Gehörlosen zu verlangen.
- „Bundesland heute“ österreichweit wird nicht untertitelt oder mittels Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung gezeigt! Gehörlose und Hörbeeinträchtigte sind von den Informationen in den eigenen Bundesländern ausgeschlossen. Um Informationen wirklich aufnehmen zu können, ist der Ton im Fernsehen unentbehrlich, und es könnte eigentlich auch leicht zusätzlich Untertitel und/oder Gebärdenspracheinblendungen eingebaut werden. Würden Sie ohne Ton den Fernseher trotzdem einschalten? Wenn ja, warum?
7. Ich würde den Fernseher nicht ohne Ton einschalten. Die geistige Aufnahme der Informationen wäre gestört.
- In den Ämtern wie etwa AMS, AK, ÖGB, BASB und größere Einrichtungen sollten gebärdensprachkompetente Personen und GebärdensprachdolmetscherInnen angestellt werden, damit Gehörlose und Hörbeeinträchtigte auch über verschiedene Rechte und Pflichten in der Gesellschaft informieren könnten. Was wird Ihre Partei unternehmen?
8. In allen für die Bewohner wichtigen Institutionen und Behörden müssen zumindest nach Terminvereinbarung Gebärdensprachkompetente Personen oder GebärdensprachdolmetscherInnen kostenlos zur Verfügung stehen. Wir werden die Anliegen der Gehörlosen, wie auch die Anliegen aller anderen Menschen, die eine Unterstützung brauchen, in unser Programm aufnehmen und die Gesetzgebung zu deren Nutzen beeinflussen, wenn uns dazu die Möglichkeit dazu geboten wird.
Mit solidarischen Grüßen
Helmut Ackerl, Kandidat der Linke
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