
|

Die Antworten der ÖVP
Sehr geehrter Herr Mag. Steixner,
gerne schicke ich Ihnen die Standpunkte der ÖVP zu den von Ihnen gewünschten Themen.
- Die Qualität der Gehörlosenbildung, geschehe sie nun integrativ oder speziell, muss auf den Standard der Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an Schulen muss die Fächer „Gehörlosenstudien“ und „Gebärdensprachstudien“ sowie bilinguale Methoden (Einsatz von Gebärdensprache und Schrift-/Lautsprache sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand) einschließen. Was halten Sie davon, dass es eine verpflichtende gesetzliche Regelung von bilingualem Unterricht für gehörlose SchülerInnen geben soll?
Nach der verfassungsmäßigen Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache muss sich die ÖGS nun auch in der Praxis durchsetzen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Österreichische Gebärdensprache mehr eingesetzt wird und gehörlose Kinder bilingual unterrichtet werden. In einer Zeit, in der jedes Kind mehrere Fremdsprachen lernt, um sich in einer globalisierten Welt besser zurechtzufinden, ist bilingualer Unterricht auch in Hinblick auf die Gebärdensprache zu forcieren. Ziel der Politik muss es sein, Gebärdensprache als gleichwertige Unterrichtsprache neben der Lautsprache zu etablieren. Dabei ist es wichtig, dass die Kinder auch von gehörlosen Lehrer/innen unterrichtet werden - die Vorbildwirkung wäre für Kinder mit Hörbehinderung enorm. Zu hinterfragen ist im schulischen Bereich auch, ob ein eigener Sonderschullehrplan für gehörlose Kinder zeitgemäß ist. Die Bildungskarriere von gehörlosen Kindern darf nicht automatisch mit einem Sonderschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss enden. Es muss Ziel der Bildungspolitik sein, gehörlosen Jugendlichen die Matura und damit den Einstieg in ein Studium zu eröffnen.
- Viele LehrerInnen, die mit gehörlosen und schwerhörigen Kindern arbeiten, verfügen über keine Gebärdensprachkompetenz. Nach aktueller Rechtslage müssen in Österreich LehrerInnen an Gehörlosenschulen die Gebärdensprache NICHT können. Ein überwiegender Teil hat nicht einmal Grundkenntnisse der Gebärdensprache. Ohne Gebärdensprache würden viele Informationen an Schülern vorbeigegangen, und das Schreib- und Lesekompetenz leidet darunter sehr. Es grenzt an sekundärem Analphabetismus. Wären Sie dafür, dass die Gebärdensprache in den Gehörlosenschulen verpflichtend für alle Unterrichtsfächer in den Lehrplan aufgenommen wird?
Es ist unverständlich, dass in Gehörlosenschulen Lehrer/innen unterrichten, die keine Gebärdensprachkompetenz haben. Dadurch wird ein bilingualer Unterricht wie wir ihn fordern wesentlich erschwert. Wir treten daher dafür ein, dass alle Lehrer/innen, die mit gehörlosen Kindern arbeiten auch die Gebärdensprache beherrschen. Daher müssen in der Lehrerausbildung mehr Einheiten zur Erlernung der Gebärdensprache zur Verfügung stehen. Gebärdensprache sollte in der Gehörlosenschule nicht in einem Fach vermittelt werden, sondern als Unterrichtsprinzip in allen Fächern angewandt werden.
- Im Weiterbildungssektor gibt es keine Rechtsgrundlage für Finanzierung für Kosten der Gebärdensprachdolmetschungen. Im Zusammenhang mit den beruflichen Angelegenheiten werden die Dolmetschkosten meist vom Bundessozialamt finanziell unterstützt. Aber im privaten Bereich, wie etwa Weiterbildung (die mit dem Beruf nicht zu tun hat) auf eigenem Interesse (z.B. Russisch-Kurs, Sportlehrer-Ausbildung, Yoga-Kurs, usw.) gibt es von öffentlicher Hand für die Gebärdensprachdolmetschungen keine finanzielle Unterstützung. Daher sind viele öffentliche Veranstaltungen für Gehörlose und Hörbeeinträchtigte nur sehr schwer zugänglich. Würden Sie die Anliegen der Gehörlosen unterstützen, dass die Dolmetschkosten für ALLE Bereichen von öffentlicher Hand übernehmen werden, egal ob es mit beruflichen oder privaten Angelegenheiten zu tun hat?
Über das Bundessozialamt werden die Dolmetschkosten für Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen bezahlt. Dies ist wichtig, damit gehörlosen Menschen ein besserer Berufszugang gewährleistet wird. Für die Dolmetschung von privaten Veranstaltungen sind die Länder zuständig. Hierzu müsste in der Landeshauptleute-Konferenz ein Beschluss gefasst werden, durch den gehörlose Menschen auch finanzielle Unterstützung für ein barrierefreies Leben in der Freizeit erhalten können.
- Einrichtung von neutralen Beratungsstellen unter Einbeziehung qualifizierter gehörlosen Mitarbeiter für Eltern von gehörlosen Kindern wäre sehr notwendig. Die existierenden Beratungseinrichtungen beschränken sich auf die einseitige, oft rein medizinische Darstellung der Gehörlosigkeit als „Defekt“ und versprechen deren – in Wahrheit nie mögliche – vollkommene Behebung durch medizinische Maßnahmen, Beratung über Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und Bildungschancen werden derzeit nicht angeboten. Die derzeitige Finanzierung läuft in die Richtung, wo Personen über keine Gebärdensprachkompetenz verfügen. Teilen Sie auch unsere Ansicht mit, dass es eine Umstruktierung der derzeitigen Finanzierung geben soll, wo das Geld an wirkliche gehörlose ExpertInnen und gebärdensprachkompetente Personen fließt?
Eine objektive Beratung von Eltern gehörloser Kinder ist wichtig, da es um für das Leben entscheidende Maßnahmen geht. Die Berater/innen sollten ausreichend über Gebärdensprachkompetenz verfügen und auch die Welt gehörloser Menschen kennen. Dies soll ein Kriterium für die finanzielle Unterstützung der Elternberatungsstellen sein.
- In Österreich gibt es zu wenig GebärdensprachdolmetscherInnen, um die Bedürfnisse der Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten zu befriedigen. Es gibt sehr wenig Ausbildungsangebote, um GebärdensprachdolmetscherIn zu werden. Ein paar Weiterbildungsangebote gibt es zwar, aber es müsste sehr teuer bezahlt werden, und das können vor allem junge Personen, die gerne mit Gehörlosen arbeiten, nicht leisten. Können Sie sich gut vorstellen, dass der Staat eine volle finanzielle Unterstützung für den Aufbau der Bildungsangebote für angehende DolmetscherInnen beiträgt?
Die Ausbildung von Gebärdendolmetscher/innen ist wichtig und hat sich in den letzten Jahren auch quantitativ und qualitativ verbessert. Hier sind weitere Schritte zu setzen, um die Ausbildungsangebote österreichweit zu verbessern, sei es im universitären Bereich oder in den Fachhochschulen. Schnellsiedekurse sind hingegen abzulehnen.
- Im ORF wird nur ca. 20 bis 25 Prozent aller Sendungen untertitelt, obwohl es in einigen anderen Ländern bei den Fernsehsendungen mehr untertitelt wird (Z.B. bei BBC wird 100 % untertitelt). Gehörlose und Hörbeeinträchtigte in Österreich müssen trotzdem die GIS-Gebühr bezahlen, obwohl nur ca. ein Viertel untertitelt wird. Wären Sie dafür, eine gesetzliche Verpflichtung für alle (also 100 %) Fernsehsendungen mit Untertitelungen für ORF (und auch für private Sender) zu veranlassen?
Das Fernsehen ist ein wichtiges Informationsmedium, von dem gehörlose Zuseher und Zuseherinnen ohne Untertitelung ausgeschlossen sind. Wie von Ihnen angesprochen versieht der ORF derzeit rund 20 Prozent seines Programms mit Untertiteln. Dies sollte unserer Ansicht nach etappenweise bis zur Volluntertitelung ausgebaut werden - vor allem vor dem Hintergrund, dass auf internationaler Ebene die Untertitelung bei Fernsehsendern stark ausgebaut wurde. Österreich darf hier nicht ins Hintertreffen geraten, um gehörlose, aber auch ältere Menschen, die ebenso von Untertiteln profitieren, nicht auszuschließen.
- „Bundesland heute“ österreichweit wird nicht untertitelt oder mittels Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung gezeigt! Gehörlose und Hörbeeinträchtigte sind von den Informationen in den eigenen Bundesländern ausgeschlossen. Um Informationen wirklich aufnehmen zu können, ist der Ton im Fernsehen unentbehrlich, und es könnte eigentlich auch leicht zusätzlich Untertitel und/oder Gebärdenspracheinblendungen eingebaut werden. Würden Sie ohne Ton den Fernseher trotzdem einschalten? Wenn ja, warum?
Das Fernsehen ist für gehörlose Menschen ein wichtiges Informationsmedium. Wir treten dafür ein, dass das Angebot des ORF an Untertitelung und Gebärdensprache sukzessive ausgebaut wird. Dazu fordern wir vom ORF einen Etappenplan, damit in einigen Jahren das Untertitelungsniveau der BBC von 100% erreicht wird.
- In den Ämtern wie etwa AMS, AK, ÖGB, BASB und größere Einrichtungen sollten gebärdensprachkompetente Personen und GebärdensprachdolmetscherInnen angestellt werden, damit Gehörlose und Hörbeeinträchtigte auch über verschiedene Rechte und Pflichten in der Gesellschaft informieren könnten. Was wird Ihre Partei unternehmen?
Die Berufsberatung für gehörlose Menschen hat das Bundessozialamt übernommen. Dort sollte die Beratung von Gebärdensprachkompetenten Expert/innen durchgeführt werden bzw. ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen. Dass jede Stelle Berater/innen mit Gebärdensprachkompetenz anstellt, scheint aufgrund der geringen Häufigkeit dieser Beratungstätigkeiten nicht umsetzbar. Jedoch sollte jede dieser Beratungsstellen über eine Liste von Gebärdensprachdolmetscher/innen verfügen, die flexibel einsetzbar sind. Nach einer Voranmeldung sollten gehörlose Menschen einen oder zwei Tage später auch eine fachgerechte Beratung in Gebärdensprache erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Urschler
|