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Die Antworten der SPÖ (Landespartei)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Name ist Mag. Porta Günter.
Ich bin der Spitzenkandidat der SPÖ für die kommende Nationalratswahl für den Bezirk Innsbruck-Land und Schwaz und damit Nachfolger von DDr. Erwin Niederwieser.
Nachdem ich seit 7 Jahren Behindertensprecher der SPÖ Tirol bin und falls ich das angestrebte Grundmandat in unserem Bezirk mache unter anderem auch die Funktion des Behindertensprechers im Parlament übernehmen soll, wurde ich gebeten Ihre Fragen zur NR-Wahl am 28. September für die SPÖ zu beantworten.
Eingangs möchte ich noch erwähnen, dass ich von der Ausbildung her Jurist bin und selbst seit einem Autounfall vor 35 Jahren im Rollstuhl sitze und damit zum Kreis der Behinderten gehöre.
Nun zu Ihren Fragen mit der jeweils nachstehenden Antwort:
- Die Qualität der Gehörlosenbildung, geschehe sie nun integrativ oder speziell, muss auf den Standard der Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an Schulen muss die Fächer „Gehörlosenstudien“ und „Gebärdensprachstudien“ sowie bilinguale Methoden (Einsatz von Gebärdensprache und Schrift-/Lautsprache sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand) einschließen. Was halten Sie davon, dass es eine verpflichtende gesetzliche Regelung von bilingualem Unterricht für gehörlose SchülerInnen geben soll?
zu 1. - Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass gehörlose SchülerInnen in ihrer Sprache unterrichtet werden und ich befürworte daher bilinguale Methoden. Leider gab es in Österreich diesbezüglich nur Versuche und ich fände es auch wichtig eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die gehörlosen SchülerInnen einen Rechtsanspruch auf bilingualem Unterricht gibt. Die wichtige Anerkennung der Östererichischen Gebärdensprache muss auch Konsequenzen in den Schulgesetzen haben.
- Viele LehrerInnen, die mit gehörlosen und schwerhörigen Kindern arbeiten, verfügen über keine Gebärdensprachkompetenz. Nach aktueller Rechtslage müssen in Österreich LehrerInnen an Gehörlosenschulen die Gebärdensprache NICHT können. Ein überwiegender Teil hat nicht einmal Grundkenntnisse der Gebärdensprache. Ohne Gebärdensprache würden viele Informationen an Schülern vorbeigegangen, und das Schreib- und Lesekompetenz leidet darunter sehr. Es grenzt an sekundärem Analphabetismus. Wären Sie dafür, dass die Gebärdensprache in den Gehörlosenschulen verpflichtend für alle Unterrichtsfächer in den Lehrplan aufgenommen wird?
zu 2. - Ich halte die derzeitige Situation für unwürdig. Wenn ich 3 Wochen Spanisch lerne würde ich mir auch nicht zutrauen, in Spanien zu unterrichten. In Österreich dürfen LeherInnen mit extrem geringen - manchmals sogar ohne - Kentniss der Österreichischen Gebärdensprache in Gehörlosenschulen unterrichten. Die Studie "Sprache Macht Wissen" führte in einer österreichweiten Erhebung zum Status der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) im Bildungswesen die Versäuminisse in der Bildungspolitik wieder. Mein Ziel ist die Chancengleichheit und daher müssen meiner Zielvorstellung nach LehrerInnen in Gehörlosenschulen selbstverständlich gebärdensprach-kompetent sein. Auch eine Aufnahme in den Lehrplan sehe ich als Selbstverständlichkeit, auch wenn mir bewusst ist, dass dies nicht so einfach werden wird, weil der Widerstand groß sein wird.
- Im Weiterbildungssektor gibt es keine Rechtsgrundlage für Finanzierung für Kosten der Gebärdensprachdolmetschungen. Im Zusammenhang mit den beruflichen Angelegenheiten werden die Dolmetschkosten meist vom Bundessozialamt finanziell unterstützt. Aber im privaten Bereich, wie etwa Weiterbildung (die mit dem Beruf nicht zu tun hat) auf eigenem Interesse (z.B. Russisch-Kurs, Sportlehrer-Ausbildung, Yoga-Kurs, usw.) gibt es von öffentlicher Hand für die Gebärdensprachdolmetschungen keine finanzielle Unterstützung. Daher sind viele öffentliche Veranstaltungen für Gehörlose und Hörbeeinträchtigte nur sehr schwer zugänglich. Würden Sie die Anliegen der Gehörlosen unterstützen, dass die Dolmetschkosten für ALLE Bereichen von öffentlicher Hand übernehmen werden, egal ob es mit beruflichen oder privaten Angelegenheiten zu tun hat?
zu 3. - Selbst im Bildungsbereich ist es derzeit keine Selbstverstänlichkeit, dass notwendige Kosten für Gebärdensprachdolmetschungen übernommen werden, zeigt meine Erfahrung. Nicht selten streiten verschiedene Kostenträger, wer, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Ich habe auch schon davon gehört, dass dies Thema bei Schlichtungsverhandlungen gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz war. Die Chancengleichheit wird aber erst dann erreicht werden, wenn einerseits gehörlosen Menschen im Bildungsbereich uneingeschränkt das Recht auf Finanzierung der Kosten für Gebärdensprachdolmetschungen eingeräumt wird und sie unabhängig davon ein persöniches und individuelles Budget erhalten, um sich Gebärdensprachdolmetschungen zu organisieren. Diese Ziel zu erreichen wird nicht einfach sein. Meine Unterstützung kann ich Ihnen aber versichern.
- Einrichtung von neutralen Beratungsstellen unter Einbeziehung qualifizierter gehörlosen Mitarbeiter für Eltern von gehörlosen Kindern wäre sehr notwendig. Die existierenden Beratungseinrichtungen beschränken sich auf die einseitige, oft rein medizinische Darstellung der Gehörlosigkeit als „Defekt“ und versprechen deren – in Wahrheit nie mögliche – vollkommene Behebung durch medizinische Maßnahmen, Beratung über Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und Bildungschancen werden derzeit nicht angeboten. Die derzeitige Finanzierung läuft in die Richtung, wo Personen über keine Gebärdensprachkompetenz verfügen. Teilen Sie auch unsere Ansicht mit, dass es eine Umstruktierung der derzeitigen Finanzierung geben soll, wo das Geld an wirkliche gehörlose ExpertInnen und gebärdensprachkompetente Personen fließt?
zu 4. - Die Erfahrung zeigt uns, dass Betroffene sehr gut andere Betroffene beraten können. Dieses Prinzip gewinnt in Österreich immer mehr an Bedeutung. Diese Beratungsstellen sind nicht neutral, sondern ihre Stärke besteht im Prinzip des Peer Counseling. Gerade in Tirol zeigen die Erfahrungen von Selbstbestimmt Leben Innsbruck ganz klar, dass Betroffene die besten Experten in eigener Sache sind.
- In Österreich gibt es zu wenig GebärdensprachdolmetscherInnen, um die Bedürfnisse der Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten zu befriedigen. Es gibt sehr wenig Ausbildungsangebote, um GebärdensprachdolmetscherIn zu werden. Ein paar Weiterbildungsangebote gibt es zwar, aber es müsste sehr teuer bezahlt werden, und das können vor allem junge Personen, die gerne mit Gehörlosen arbeiten, nicht leisten. Können Sie sich gut vorstellen, dass der Staat eine volle finanzielle Unterstützung für den Aufbau der Bildungsangebote für angehende DolmetscherInnen beiträgt?
zu 5. - Ich halte eine gute Ausbildung von GebärdensprachdolmetscherInnen für sehr wichtig. In den letzten Jahren hat sich hier vieles zum Besseren gewandt und dieser Weg muss unbedingt fortgesetzt werden. Leider gibt es noch immer viel zu wenige ausgebildete GebärdensprachdolmetscherInnen. Ich teile Ihre Ansicht, dass mit dem Österreichischen Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband Konzepte über eine verstärkte Ausbildung von GebärdensprachdolmetscherInnen erarbeitet werden sollten. Auch die Frage einer möglichen finanzielle Unterstützung durch Bund oder Land sollte Teil des Konzeptes sein.
- Im ORF wird nur ca. 20 bis 25 Prozent aller Sendungen untertitelt, obwohl es in einigen anderen Ländern bei den Fernsehsendungen mehr untertitelt wird (Z.B. bei BBC wird 100 % untertitelt). Gehörlose und Hörbeeinträchtigte in Österreich müssen trotzdem die GIS-Gebühr bezahlen, obwohl nur ca. ein Viertel untertitelt wird. Wären Sie dafür, eine gesetzliche Verpflichtung für alle (also 100 %) Fernsehsendungen mit Untertitelungen für ORF (und auch für private Sender) zu veranlassen?
zu 6. - Der ORF untertitelt derzeit leider wirklich erst einen Bruchteil aller Sendungen. Einer Statistik des Österreichischen Gehörlosenbundes habe ich entnommen, dass die Steigerung der letzten Jahre sehr gering war. In anderen Staaten werden öffentlich rechtliche Sender gesetzlich verpflichtet ihre Untertitelungsquote innerhalb weniger Jahre deutlich zu steigern. Die von Ihnen erwähnte BBC aber auch Sender in den Niederlanden und jüngst der deutsche Sender WDR zeigen, dass eine deutliche Erhöhung der Untertitelungsquote möglich ist.
- „Bundesland heute“ österreichweit wird nicht untertitelt oder mittels Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung gezeigt! Gehörlose und Hörbeeinträchtigte sind von den Informationen in den eigenen Bundesländern ausgeschlossen. Um Informationen wirklich aufnehmen zu können, ist der Ton im Fernsehen unentbehrlich, und es könnte eigentlich auch leicht zusätzlich Untertitel und/oder Gebärdenspracheinblendungen eingebaut werden. Würden Sie ohne Ton den Fernseher trotzdem einschalten? Wenn ja, warum?
zu 7. - Natürlich muss es Ziel sein, dass alle Tirolerinnen und Tiroler die Information aufnehmen können. Ich erinnere mich noch an jene hervoragende Sendung "Tirol heute" im September 2006, die mit Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung ausgestrahlt wurde. Der Fortschritt ermöglicht teilweise schon Angebote, die kürzlich noch für nicht möglich gehalten wurden. Seit heuer ist beispielsweise die Zeit im Bild täglich in Österreichischer Gebärdensprache auf http://tv.orf.at/ondemand/ abrufbar. Auf dieser Seite sind auch alle Bundesländer Sendungen abrufbar. Derzeit allerdings noch ohne Österreichischer Gebärdensprache. Das sollte sich meiner Meinung nach ändern. Weiters bind ich der Meinung, dass auch die Bundesländer-Sendungen untertitelt werden müssen, was leider nicht vom ORF gemacht wird. Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, ich würde ihn einschalten, aber ich würde ihn wahrscheinlich bald wieder abschalten, weil ich mich auch nicht gleichberechtigt behandelt fühlen würde.
- In den Ämtern wie etwa AMS, AK, ÖGB, BASB und größere Einrichtungen sollten gebärdensprachkompetente Personen und GebärdensprachdolmetscherInnen angestellt werden, damit Gehörlose und Hörbeeinträchtigte auch über verschiedene Rechte und Pflichten in der Gesellschaft informieren könnten. Was wird Ihre Partei unternehmen?
zu 8. - Bei Anstellungen sollte unbedingt Gebärdensprachkompetenz als Zusatzqualifikation anerkannt werden. Ich befürchte aber, dass gerade gut ausgebildete GebärdensprachdolmetscherInnen derzeit für Anstellungen in den von Ihnen genannten Einrichtung nicht zur Verfügung stehen würden, weil es leider österreichweit viele zu wenige davon gibt. Vorrangig sehe ich daher die verstärkte Ausbildung von GebärdensprachdolmetscherInnen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Porta Günter
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