Die Antworten der SPÖ (Bundespartei)
 
 
Sehr geehrter Herr Mag. Steixner!

Vielen Dank für Ihre E-Mail an die SPÖ.
Wir übermitteln Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen.

  1. Die Qualität der Gehörlosenbildung, geschehe sie nun integrativ oder speziell, muss auf den Standard der Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an Schulen muss die Fächer „Gehörlosenstudien“ und „Gebärdensprachstudien“ sowie bilinguale Methoden (Einsatz von Gebärdensprache und Schrift-/Lautsprache sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand) einschließen. Was halten Sie davon, dass es eine verpflichtende gesetzliche Regelung von bilingualem Unterricht für gehörlose SchülerInnen geben soll?
  2. Viele LehrerInnen, die mit gehörlosen und schwerhörigen Kindern arbeiten, verfügen über keine Gebärdensprachkompetenz. Nach aktueller Rechtslage müssen in Österreich LehrerInnen an Gehörlosenschulen die Gebärdensprache NICHT können. Ein überwiegender Teil hat nicht einmal Grundkenntnisse der Gebärdensprache. Ohne Gebärdensprache würden viele Informationen an Schülern vorbeigegangen, und das Schreib- und Lesekompetenz leidet darunter sehr. Es grenzt an sekundärem Analphabetismus. Wären Sie dafür, dass die Gebärdensprache in den Gehörlosenschulen verpflichtend für alle Unterrichtsfächer in den Lehrplan aufgenommen wird?

    Antwort:
    Das Sozialressort ist im Hinblick auf die Kommunikationsform von gehörlosen Menschen immer für eine Wahlmöglichkeit der Betroffenen und für das Aufzeigen aller verfügbaren Möglichkeiten eingetreten. Es soll sowohl der Erwerb von Lautsprachkompetenz als auch das Erlernen und Verwenden der Gebärdensprache sowie ein Schultyp mit bilingualem Unterricht - je nach individuellem Bedarf und unter Einbindung der Betroffenen - frei gewählt werden können.

    Relevant ist vor allem, dass für gehörlose Menschen eine bestmögliche individuelle und ganzheitliche Förderung - unter Verwendung der Gebärdensprache und/oder der Lautsprache - in diversen Bereichen, vor allem im pädagogischen und therapeutischen Bereich, gewährleistet ist. Spezielle Maßnahmen für gehörlose Menschen wären unter anderem eine gebärdensprachkompetente Beratung, das Beiziehen von Gebärdensprachdolmetschern, finanzielle Förderungen, die Bereitstellung von technischen Hilfen und die Zugänglichkeit und Benützbarkeit moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
  3. Im Weiterbildungssektor gibt es keine Rechtsgrundlage für Finanzierung für Kosten der Gebärdensprachdolmetschungen. Im Zusammenhang mit den beruflichen Angelegenheiten werden die Dolmetschkosten meist vom Bundessozialamt finanziell unterstützt. Aber im privaten Bereich, wie etwa Weiterbildung (die mit dem Beruf nicht zu tun hat) auf eigenem Interesse (z.B. Russisch-Kurs, Sportlehrer-Ausbildung, Yoga-Kurs, usw.) gibt es von öffentlicher Hand für die Gebärdensprachdolmetschungen keine finanzielle Unterstützung. Daher sind viele öffentliche Veranstaltungen für Gehörlose und Hörbeeinträchtigte nur sehr schwer zugänglich. Würden Sie die Anliegen der Gehörlosen unterstützen, dass die Dolmetschkosten für ALLE Bereichen von öffentlicher Hand übernehmen werden, egal ob es mit beruflichen oder privaten Angelegenheiten zu tun hat?

    Antwort:
    Am 1. Jänner 2006 ist das so genannte Bundes-Behindertengleichstellungspaket in Kraft getreten. Das dort geregelte Verbot einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung setzt einen Meilenstein in der österreichischen Behindertenpolitik und schafft somit Verbesserungen und einen Diskriminierungsschutz auch für die Personengruppe der gehörlosen Menschen. Der Diskriminierungsschutz betrifft verschiedene Lebensbereiche, z.B. den schulischen Bereich oder den Zugang zu Informationen. Erstmals ist es nunmehr möglich, aufgrund einer Diskriminierung wegen einer Behinderung einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Damit sollen Diskriminierungen in wichtigen Lebensbereichen beseitigt oder verhindert sowie Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
  4. Einrichtung von neutralen Beratungsstellen unter Einbeziehung qualifizierter gehörlosen Mitarbeiter für Eltern von gehörlosen Kindern wäre sehr notwendig. Die existierenden Beratungseinrichtungen beschränken sich auf die einseitige, oft rein medizinische Darstellung der Gehörlosigkeit als „Defekt“ und versprechen deren – in Wahrheit nie mögliche – vollkommene Behebung durch medizinische Maßnahmen, Beratung über Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und Bildungschancen werden derzeit nicht angeboten. Die derzeitige Finanzierung läuft in die Richtung, wo Personen über keine Gebärdensprachkompetenz verfügen. Teilen Sie auch unsere Ansicht mit, dass es eine Umstruktierung der derzeitigen Finanzierung geben soll, wo das Geld an wirkliche gehörlose ExpertInnen und gebärdensprachkompetente Personen fließt?

    Antwort:
    Seit 1. September 2005 ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in der Bundesverfassung in Art. 8 (3) Bundesverfassungsgesetz als eigene Sprache verankert: "Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze." Entsprechende Maßnahmen können somit dann umgesetzt werden, wenn bestehende Gesetze geändert werden - dies betrifft die Belange aller Ressorts. Im Sinne des Mainstreaming ist es Aufgabe aller Ressorts, die Anliegen gehörloser Menschen zu unterstützen und notwendige Maßnahmen zu treffen. Seitens des BMSK werden für diverse Projekte, die die Zielgruppe der gehörlosen Personen betreffen, Förderungen vergeben.
  5. In Österreich gibt es zu wenig GebärdensprachdolmetscherInnen, um die Bedürfnisse der Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten zu befriedigen. Es gibt sehr wenig Ausbildungsangebote, um GebärdensprachdolmetscherIn zu werden. Ein paar Weiterbildungsangebote gibt es zwar, aber es müsste sehr teuer bezahlt werden, und das können vor allem junge Personen, die gerne mit Gehörlosen arbeiten, nicht leisten. Können Sie sich gut vorstellen, dass der Staat eine volle finanzielle Unterstützung für den Aufbau der Bildungsangebote für angehende DolmetscherInnen beiträgt?

    Antwort:
    Anhand eines Etappenplanes wird es erforderlich sein, die Umsetzung der im Art 8 B-VG normierten Anerkennung der Gebärensprache zu überlegen. Dies wird eine der Herausforderungen der nächsten Jahre sein.
  6. Im ORF wird nur ca. 20 bis 25 Prozent aller Sendungen untertitelt, obwohl es in einigen anderen Ländern bei den Fernsehsendungen mehr untertitelt wird (Z.B. bei BBC wird 100 % untertitelt). Gehörlose und Hörbeeinträchtigte in Österreich müssen trotzdem die GIS-Gebühr bezahlen, obwohl nur ca. ein Viertel untertitelt wird. Wären Sie dafür, eine gesetzliche Verpflichtung für alle (also 100 %) Fernsehsendungen mit Untertitelungen für ORF (und auch für private Sender) zu veranlassen?

    Antwort:
    Der ORF bemüht sich in letzter Zeit für die Zielgruppe der gehörlosen Menschen verstärkt um einen höheren Anteil an Sendungen mit Untertiteln. Zusätzlich wird das zielgruppenspezifische Angebot durch die Übersetzung einer größeren Anzahl von Fernsehsendungen in Gebärdensprache (ÖGS) durch das Einblenden von Gebärdensprachdolmetschern erweitert. Herr Bundesminister Dr. Erwin Buchinger hat sich schon öfters mittels Schreiben an den ORF gewendet und angeregt, mehr Maßnahmen für die Zielgruppe der gehörlosen Menschen zu setzen.
  7. „Bundesland heute“ österreichweit wird nicht untertitelt oder mittels Gebärdensprachdolmetsch-Einblendung gezeigt! Gehörlose und Hörbeeinträchtigte sind von den Informationen in den eigenen Bundesländern ausgeschlossen. Um Informationen wirklich aufnehmen zu können, ist der Ton im Fernsehen unentbehrlich, und es könnte eigentlich auch leicht zusätzlich Untertitel und/oder Gebärdenspracheinblendungen eingebaut werden. Würden Sie ohne Ton den Fernseher trotzdem einschalten? Wenn ja, warum?

    Antwort: siehe Antwort zur Frage 6
  8. In den Ämtern wie etwa AMS, AK, ÖGB, BASB und größere Einrichtungen sollten gebärdensprachkompetente Personen und GebärdensprachdolmetscherInnen angestellt werden, damit Gehörlose und Hörbeeinträchtigte auch über verschiedene Rechte und Pflichten in der Gesellschaft informieren könnten. Was wird Ihre Partei unternehmen?

    Antwort:
    Auf Anrgeung der Sprecherin für behinderte Menschen, Frau Magistra Christine Lapp, wird überlegt wie auch in diesem Themenfeld eine optimale Umsetzung der Bedrüfnisse von gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen Rechnung getragen werden kann. Ziel der SP ist es, wie in unserem Wahlmanifest zum Ausdruck kommt, dass die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, und zwar unabhängig davon, ob die Behinderung von Geburt an vorliegt oder aus Unfällen oder Krankheiten im Laufe des Lebens resultiert möglich ist.
    Voraussetzung für die volle Teilhabe sind zunächst integrative Bildungsformen in allen Schulbereichen und Schulstufen sowie ausreichende persönliche Assistenzleistungen vom Kindergarten bis zur Universität, aber auch später am Arbeitsplatz und in der Freizeit.

Mit freundlichen Grüßen

SPÖ.Direkt
2011-05-19